_ gelockt. Anschliessend wurde er von den beiden Beschuldigten über vier Stunden in der Wohnung in X.________ festgehalten. Dies war die Voraussetzung, damit der Beschuldigte 1 die übrigen Taten, d.h. die versuchte schwere Körperverletzung und die Nötigungen begehen konnte. Der Straf- und Zivilkläger war dem Beschuldigten 1 ausgeliefert und hatte grosse Angst. Er wusste nicht, wie es weitergehen würde, wohl aber, dass sein Peiniger zu Boshaftem im Stande war.