Zu berücksichtigen ist auch, dass der Straf- und Zivilkläger über mehrere Stunden Körperverletzungen ausgesetzt war. Mit Blick auf die Deliktskategorie Leib und Leben – in der zwischen Versuch und Erfolgseintritt doch ein virulenter Unterschied besteht – erscheint eine Reduktion von 10 Monaten angemessen, woraus eine Einsatzstrafe von 30 Monaten Freiheitsstrafe resultiert. 21.3 Asperation für die Freiheitsberaubung und Entführung 21.3.1 Objektive Tatschwere Der Straf- und Zivilkläger wurde unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von Bern nach X.________ gelockt.