Vorliegend blieb es bei einem vollendeten Versuch, was zu einer (weiteren) Reduktion der Strafe führt. Das Opfer erlitt einerseits zwar nicht allzu gravierende Verletzungen, andererseits ist es nicht dem Verhalten/Handeln des Beschuldigten 1, sondern weitgehend dem Zufall zu verdanken, dass in diesem dynamischen Geschehen nicht schwerwiegendere Verletzungen eingetreten sind. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Straf- und Zivilkläger über mehrere Stunden Körperverletzungen ausgesetzt war.