49 lich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 643 f., S. 59 f. der Urteilsbegründung). 17.2.2 Subsumtion Die beiden Beschuldigten haben gemeinsam den Entschluss gefasst, den Strafund Zivilkläger nach X.________ zu locken, damit der Beschuldigte 1 dem Strafund Zivilkläger in der dortigen Wohnung eine Abreibung verpassen kann, um seine Ehre wiederherzustellen.