Urteil des Bundesgerichts 6B_98/2013 vom 10. Juni 2013, E. 2.3). 17.2 Versuchte schwere Körperverletzung, ev. einfache Körperverletzung z.N. des Straf- und Zivilklägers 17.2.1 Theoretische Ausführungen Bezüglich den allgemeinen Ausführungen zur natürlichen Handlungseinheit sowie der (versuchten) schweren Körperverletzung kann auf die obigen Erwägungen zum Beschuldigten 1 (Ziff. 16.1.2) verwiesen werden. Weiter kann hinsichtlich der theoretischen Grundlagen zur einfachen Körperverletzung (Art. 123 StGB) vollumfäng-