Verletzungen mindestens in Kauf. Weiter ist festzuhalten, dass ein Tritt gegen den Oberkörper des am Boden kauernden Straf- und Zivilklägers den Bruch mehrere Rippen zur Folge hatte. Entsprechende Rippenserienfrakturen können schwerwiegende Folgen haben, insbesondere, wenn sie weitere Verletzungen – etwa der Milz oder des Lungenraums – nach sich ziehen. Ob aus diesem Tritt bei isolierter Betrachtung auf ein Inkaufnehmen einer schweren Verletzung zu schliessen wäre, kann vorliegend offen bleiben, da der subjektive Tatbestand bereits durch die Schläge und Tritte gegen den Kopfbereich erfüllt wird.