Zu prüfen ist, ob sich der Beschuldigte 1 der versuchten schweren Körperverletzung schuldigt gemacht hat. Diesbezüglich wurde im Beweisverfahren erstellt, dass der Beschuldigte 1 dem Straf- und Zivilkläger mehrfach – wenn auch wenige – Faustschläge und Fusstritte in den Kopfbereich versetzte. Mindestens teilweise lag bzw. kauerte der dem Beschuldigten 1 körperlich unterlegene Straf- und Zivilkläger dabei am Boden und war auf Grund seiner Lage und auch aufgrund seiner Verfassung nicht im Stande, auf die Schläge und Tritte zu reagieren und diese abzuwehren.