ins Gesicht getreten/geschlagen hat, wobei er als früherer Berufsboxer wissen musste, dass entsprechende Schläge und Tritte lebensgefährliche oder anderweitige schwere Verletzungen (wie der Verlust eines Auges) verursachen können. Die entsprechenden Schläge und Tritte erfolgten weitgehend unkontrolliert in einem dynamischen Geschehen gegen den Straf- und Zivilkläger, der sich auf Grund der Umstände (körperliche Unterlegenheit, nackt im Bett überrascht) nicht zur Wehr setzten konnte.