_ nicht ohne Weiteres wird verlassen können. Darauf lässt auch ihre Aussage schliessen, sie habe gehofft, dass nach 1-2 Stunden (die Beschuldigte 2 rechnete also mit einem Festhalten von mehreren Stunden) alles vorbei sein werde (pag. 468 Z. 5 f.). Während kaum zu erwarten war, dass der Beschuldigte 1 über Stunden ohne Unterbruch auf den Straf- und Zivilkläger einprügeln wird, ist dem Tatplan inhärent, dass der Straf- und Zivilkläger vor Ort bleiben muss bzw. die Liegenschaft nicht verlassen darf, bis die «Ehre» des Beschuldigten 1 wiederhergestellt ist.