Dies wird im Übrigen auch von der Zeugin L.________ bestätigt, welche die Polizei am 14. Mai 2019 (recte: 2015) informierte, dass die Beschuldigten bei ihr erschienen seien und berichtet hätten, sie hätten den Straf- und Zivilkläger nach Bern gelockt, damit dieser von der Beschuldigten 2 nach X.________ gebracht werden konnte, wo er vom Beschuldigten 1 verprügelt werden sollte, um dessen Ehre zu retten. Dies, weil die Beschuldigte 2 eine Affäre mit dem Straf- und Zivilkläger gehabt habe (pag. 769 i.V.m. pag. 142 Z. 150 ff.). Die entsprechenden Angaben hat L.______