Anlässlich ihrer ersten Einvernahme hat die Beschuldigte 2 in diesem Sinne denn auch deponiert, dass sie bei rationaler Überlegung keinen neuen Mann wolle. Auf Grund ihrer Gefühle für den Straf- und Zivilkläger hätte sie jedoch verstanden, wenn der Beschuldigte 1 sich hätte scheiden lassen wollen. Dieser habe einen Tag überlegt und dann gesagt, dass er die Sache vergessen würde, wenn sie den Kontakt zum Straf-und Zivilkläger definitiv abbrechen würde. Er wolle jedoch mitkommen, wenn sie ihm dies sage. Sie habe sich dann für ihren Mann entschieden (pag. 75 Z. 509 ff.).