Die beiden Beschuldigten haben die Geschichte rund um das Messer nicht gleichbleibend und zudem unterschiedlich geschildert. Die Beschuldigte 2 erwähnte zudem, dass der Beschuldigte 1 mit dem am Boden liegenden Straf- und Zivilkläger ein Spiel gespielt habe, bei welchem er die Hand des Straf- und Zivilklägers zu Boden gedrückt und mit dem Messer schnell zwischen die einzelnen Finger gestochen habe (pag. 98 Z. 342 ff.). Auch angesichts dessen erscheint wenig schlüssig, dass die Schnittverletzung am Finger des Straf- und Zivilklägers von diesem selbst stammen soll.