Tritte gegen den Kopf des Straf- und Zivilklägers keineswegs aus: Dem vorgenannten Gutachten und den dort erwähnten Berichten lässt sich unter anderem eine starke Druckschmerzhaftigkeit beider Kiefergelenke entnehmen. Ebenso lag im Bereich des rechten Jochbeinbogens eine leichte Schwellung und Druckschmerzhaftigkeit vor. Weiter lagen auch Hautunterblutungen im Schläfenbereich vor (pag. 163). Die entsprechenden Verletzungen sind teils auch bildlich dokumentiert (pag.