30 die Frage, ob der Straf- und Zivilkläger auch getreten worden sei, führte sie aus, die Tritte seien glaublich oben ihm Schlafzimmer passiert. Sie wisse aber nicht, wohin die Tritte gegangen seien (pag. 871 Z. 41 f.). Auf Frage zur Position des Straf- und Zivilklägers bei den Schlägen/Tritten gab sie an: «Das war unterschiedlich. Mal sass das Opfer, mal lag es und mal stand es. Es ist alles vorgekommen» (pag. 872 Z. 1 ff.). Zum Messer meinte sie schliesslich, dass der Beschuldigte 1 dieses in der Küche geholt und irgendwohin gelegt habe.