Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte die Beschuldigte 2 ihre bisherigen Aussagen. Der Beschuldigte 1 habe den Straf- und Zivilkläger sicher gegen den Oberkörper geschlagen, dies mit Füssen und Fäusten. Wie genau, wisse sie nicht. Unten sei mehr eine Gesprächssituation gewesen. Sie habe nichts Genaues gesehen (pag. 471 Z. 22 ff.). In der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte die Beschuldigte 2 wiederum, dass der Beschuldigte 2 den Straf- und Zivilkläger im Schlafzimmer geschlagen habe.