Er habe sich dann mit dem Messer an der Hand verletzt. Die Situation habe sich anschliessend beruhigt (pag. 97 f. Z. 308 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen des Straf- und Zivilklägers bezüglich des Messers gab sie an, sie wisse es nicht mehr. Ihr Mann habe, als der Straf- und Zivilkläger am Boden gelegen sei, noch ein Spiel gespielt, bei welchem er die Hand des Straf- und Zivilklägers zu Boden drückt und mit dem Messer schnell zwischen die einzelnen Finger gestochen habe. Verletzt habe sich der Straf- und Zivilkläger mit dem Messer selbst (pag. 98 Z. 340 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte die Beschuldigte 2 ihre bisherigen Aussagen.