97 Z. 306 ff.). Wenn ihrem Mann eine Antwort des Straf- und Zivilklägers nicht gepasst habe, habe er ihn geschlagen (pag. 99 Z. 368 ff.). An Tritte konnte sich die Beschuldigte 2 nicht mehr erinnern; ihre früheren Aussagen würden wohl stimmen (pag. 104 Z. 571 ff.). Weiter gab die Beschuldigte 2 an, vor dem Durchgang zum Restaurant habe es ein Lavabo, wo sich die Messer befunden hätten. Ihr Mann habe ein Messer in der Nähe des Straf- und Zivilklägers hingelegt. Dieser habe dann das Messer genommen und gesagt, dass er sich etwas antun werde. Der Straf- und Zivilkläger habe sich dann anziehen wollen. Er habe sich dann mit dem Messer an der Hand verletzt.