Sie habe nur den Rücken ihres Mannes gesehen. Sie könne sich aber gut erinnern, wie der Straf- und Zivilkläger das Messer genommen und sich selbst an der rechten Innenhand verletzt habe (pag. 78 Z. 647 ff.). An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 21. Juli 2017 gab die Beschuldigte 2 zu Protokoll, die Schläge im Schlafzimmer seien nach ein paar Sekunden losgegangen (pag. 105 Z. 577 ff.). Ihr Mann habe den Straf- und Zivilkläger im Restaurant geschlagen, aber sie habe nicht genau gesehen, wie. Ihr Mann sei eher gestanden, der Straf- und Zivilkläger sei eher am Boden gewesen (pag. 97 Z. 306 ff.).