Der Straf- und Zivilkläger habe sich das Messer an den Bauch gehalten und seine Kleider verlangt. Die Situation habe sich anschliessend beruhigt (pag. 76 Z. 564 ff.). Später gab sie an, ihr Mann habe das Messer in der Küche geholt. Er habe es dem Straf- und Zivilkläger gezeigt und auf die Bar-Theke gelegt. Ihr Mann habe am nächsten Tag gesagt, er habe sehen wollen, ob der Straf- und Zivilkläger ihn angreife. Als sich der Beschuldig-