Er habe gesagt, er wolle sich umbringen. Ihr sei schwarz vor den Augen geworden und sie habe kurz das Bewusstsein verloren (pag. 67 Z. 123 ff.). Im Verlaufe der Einvernahme korrigierte die Beschuldigte 2 ihre Aussage und gab an, das Messer sei auf der Bar gelegen. Der Straf- und Zivilkläger habe das Messer genommen und gesagt, er würde sich umbringen, wenn der Beschuldigte 1 ihn nicht gehen lassen sollte. Er sei an das andere Ende des Raums gerannt und habe sich in die Hände geschnitten. Es habe geblutet, aber nicht sehr stark. Der Straf- und Zivilkläger habe sich das Messer an den Bauch gehalten und seine Kleider verlangt.