79 Z. 708 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen des Straf- und Zivilklägers bezüglich Faustschlägen gegen Oberkörper und Kopf sowie Fusstritte gegen die Schläfen sagte die Beschuldigte 2 aus, sie habe diverse Faustschläge und den Tritt gegen die Rippengegend gesehen. Aus Angst habe sie aber auch oft zu Boden geschaut (pag. 79 Z. 716 ff.). Der Tritt in die Rippen sei mit der Fussspitze erfolgt (pag. 79 Z. 727). Sie könne sich nicht mehr an Fusstritte im Restaurant erinnern. Sie habe es so schlecht gesehen. Sie habe ein Blackout (pag. 79 Z. 739 ff.).