115 Z. 330 ff.). 14.2.2 Die Beschuldigte 2 führte in der polizeilichen Befragung vom 20. Mai 2015 aus, der Beschuldigte 1 habe nur die Hände über ihrem Kopf zusammengeschlagen. Der Straf- und Zivilkläger habe dabei gedacht, dass er sie schlage (pag. 75 Z. 540 f.). Weiter bestätigte sie, dass der Straf- und Zivilkläger geschlagen wurde (pag. 77 Z. 602 ff.). Sie meinte, auch gesehen zu haben, wie ihr Mann dem Straf- und Zivilkläger in die Rippengegend getreten habe. Dieser sei so am Boden gelegen oder so hingekauert gewesen. Gegen den Kopf habe sie keine Tritte festgestellt (pag. 79 Z. 708 ff.).