Als der Beschuldigte 1 gemerkt habe, dass es ihm gar nicht gut ging, habe er die Beschuldigte 2 losgeschickt, um ein Glas Wasser zu holen (pag.112 Z. 157 ff.). Nach Einzelheiten zu den Schlägen gefragt, führte der Straf- und Zivilkläger aus, dass der Beschuldigte 1 im Schlafzimmer aufs Bett gesprungen sei. Er sei von der Matratze auf den Boden gefallen. Der Beschuldigte 1 habe sich auf ihn geworfen und er sei in Rücklage unter ihm gewesen. Es habe dort nicht viel Platz gehabt. Hier habe der Beschuldigte 1 ihn mit beiden Fäusten geschlagen; gegen Oberkör-