112 Z. 151 ff.). Mit der Messerspitze habe er auf den kleinen Finger seiner rechten Hand gedrückt, mit der anderen Hand habe er ihn an den Haaren festgehalten. Der Beschuldigte 1 habe ihm gesagt, er würde ihm den kleinen Finger abschneiden. Er habe das Messer umgedreht und ihn mit dem Griff auf den Handrücken und den Kopf geschlagen. Gleichzeitig habe er wieder mit den Füssen gegen seinen Körper getreten. Als der Beschuldigte 1 gemerkt habe, dass es ihm gar nicht gut ging, habe er die Beschuldigte 2 losgeschickt, um ein Glas Wasser zu holen (pag.112 Z. 157 ff.).