111 Z. 124 ff.). Unten im Restaurant habe der Beschuldigte 1 erneut begonnen, ihn zusammenzuschlagen, dies wiederum mit den Fäusten und den Füssen. Der Beschuldigte 1 habe verschiedene Details über seine Beziehung mit der Beschuldigten 2 in Erfahrung bringen wollen. Er sei halb bewusstlos am Boden gelegen (pag. 111 Z. 141 ff.). Der Beschuldigte 1 sei in einen Nebenraum gegangen und mit einem Messer zurückgekommen. Das Messer sei etwa 40 cm lang gewesen und habe einen hellbraunen Griff gehabt (pag. 112 Z. 151 ff.).