111 Z. 102 ff.). Die Beschuldigte 2 sei zur Seite gegangen und der Beschuldigte 1 habe ihr eine Ohrfeige gegeben. Zu diesem Zeitpunkt sei er noch auf dem Bett gelegen. Der Beschuldigte 1 habe ihn daraufhin überall geschlagen. Er könne nicht mehr sagen, wo genau. Der Beschuldigte 1 habe mit den Fäusten geschlagen und mit den Füssen getreten. Nach ein paar Minuten sei ihm schwindlig geworden und er habe keine Kraft mehr gehabt. Er habe den Beschuldigten 1 gebeten, ihn gehen zu lassen. Dieser habe jedoch weiter auf ihn eingeschlagen (pag. 111 Z. 124 ff.).