27 14.1.5 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Straf- und Zivilkläger ab demjenigen Moment, als er ins Auto stieg, seiner Fortbewegungsfreiheit beraubt wurde. Ein Aussteigen aus dem Auto wäre dem Straf- und Zivilkläger nicht mehr möglich gewesen, da sich der Beschuldigte 1 – quasi als Wache – im Kofferraum des Autos versteckt hatte. In der Folge befand sich der Straf- und Zivilkläger bis zu seiner Flucht durchgängig in der Gewalt der beiden Beschuldigten. Ob sich die Beschuldigten über das weitere Vorgehen in der Liegenschaft in X._____