76 Z. 578 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen des Straf- und Zivilklägers zu diesem Punkt gab die Beschuldigte 2 teils ausweichend Auskunft. Ihr Mann habe ihr gesagt, sie solle dem Straf- und Zivilkläger sagen, sie würden ihn nach Italien bringen. Am Fahrzeug habe sie auf Verlangen des Beschuldigten 1 noch die Kindersicherung aktiviert. Auf Frage habe ihr Mann ihr am nächsten Tag gesagt, er habe damit vermeiden wollen, dass der Straf- und Zivilkläger während der Fahrt die Türe öffne und aus dem Fahrzeug stürze. Erst draussen sei ihr klar geworden, dass der Beschuldigte 1 hinten beim Straf- und Zivilkläger hätte sitzen sollen (pag.