25 sich zudem auch daraus, dass sie ihn anschliessend nach Italien verbringen wollten (vgl. dazu sogleich). Ergänzend sei ausgeführt, dass der Beschuldigten 2 in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ihre eigene Aussage, wonach unten im Restaurant mindestens eine Tür offen gewesen sei, vorgehalten wurde. Hierzu wurde sie gefragt, was sie heute dazu sage bzw. ob mindestens eine Tür offen gewesen sei. Darauf antwortete sie: «Nicht die ganze Zeit. Aber einmal ging mein Ex-Mann auf die Toilette und wir mussten warten.