Dem Beschuldigten 1 ging es darum, den Straf- und Zivilkläger zu demütigen und von ihm Informationen über die Beziehung mit der Beschuldigten 2 zu erlangen. Einen Fluchtversuch hätte er, soweit möglich, mit Gewalt zu verhindern versucht. Dass die Beschuldigten den Straf- und Zivilkläger nicht hätten gehen lassen, ergibt