Nach dem Auftauchen des Beschuldigten 1 im Schlafzimmer wurde der Straf- und Zivilkläger körperlich angegangen. Er wurde weiter zu Handlungen genötigt, zur Beziehung mit der Beschuldigten 2 befragt und es gab zudem anderweitige Handlungen (Aufkleben von Pflaster, Wasser trinken, Prüfung von Facebook-Account etc.). Insgesamt befand sich der Beschuldigte über vier Stunden in der Liegenschaft in X.________. Gemäss den Aussagen des Straf- und Zivilklägers hat er mehrfach vorgebracht, dass er das Gebäude verlassen möchte (dies sowohl oben im Schlafzimmer als auch unten im Restaurant: pag. 111 Z. 128; pag. 112 Z. 174; pag.