24 weshalb sie die effektiven Absichten vor dem Straf- und Zivilkläger geheim hielten. So versteckte sich der Beschuldige 1 für die Fahrt von Bern nach X.________ im Kofferraum. Weiter zerstreute die Beschuldigte 2 wahrheitswidrig die vom Strafund Zivilkläger geäusserte Bedenken bezüglich des Treffens in X.________ und gab an, sie sei getrennt und ihr Mann sei nicht zu Hause (pag. 73 Z. 431 ff.; pag. 111 Z. 116 ff.). Der Straf- und Zivilkläger wurde anschliessend nach X.__