14. Würdigung durch die Kammer 14.1 Zur Beschränkung/Beraubung der Fortbewegungsfreiheit des Straf- und Zivilklägers 14.1.1 Es ist unstrittig, dass die Beschuldigte 2 nach Absprache mit dem Beschuldigten 1 mit dem Straf- und Zivilkläger ein Treffen vereinbarte. Letzterer ging von einem Treffen in trauter Zweisamkeit zwecks Beziehungspflege bzw. Austausch von Zärtlichkeiten aus. Für ein Treffen mit dem Beschuldigten 1 hätte sich der Straf- und Zivilkläger nicht nach X.________ fahren lassen. Dies wussten die Beschuldigten,