Denn der Beschuldigte 1 habe seine Ex-Ehefrau – gemäss deren Aussagen – noch nie geschlagen gehabt. Zudem hätte sie am fraglichen Abend direkt zur Polizei fahren und dort die Situation erklären können, der Beschuldigte 1 habe sich ja im Kofferraum befunden. Ausserdem sei die Situation nicht überraschend gewesen, sondern im Voraus geplant worden. Mithin hätte sie Zeit gehabt, sich etwas zu überlegen. Auch ihr weiteres aktenkundiges Verhalten passe nicht ins Bild einer unterdrückten Frau. Aussagekräftig seien des Weiteren die Aussagen der Auskunftsperson L.___