Ganz im Gegenteil, denn sie habe sich ja auch sonst gegen den Beschuldigten 1 wehren und die Polizei verständigen können. Es sei nicht ersichtlich, mit was der Beschuldigte 1 den von der Verteidigung geltend gemachten Druck hätte aufbauen sollen. Die Behauptung der Beschuldigten 2, wonach sie unter Druck gestanden sei, da sie Angst vor dem Beschuldigten 1 gehabt, sei nicht schlüssig. Denn der Beschuldigte 1 habe seine Ex-Ehefrau – gemäss deren Aussagen – noch nie geschlagen gehabt.