Zur Rolle der Beschuldigten 2: Ohne das Zutun der Beschuldigten 2 wäre der Angriff auf den Straf- und Zivilkläger nicht möglich gewesen. Sie habe das Treffen mit dem Beschuldigten 1 vorbesprochen und das Opfer in die Wohnung gelockt. Weiter sei sie mit dem Straf- und Zivilkläger nackt ins Bett gegangen, habe ihrem Ex-Ehemann – während dieser auf das Opfer eingeschlagen habe – zu trinken gebracht, habe für ihn übersetzt und ihn beim Beseitigen von Spuren unterstützt.