mit einer derartigen Abreibung habe sie nicht rechnen müssen. Hinsichtlich der angeblichen gemeinsamen Planung führte die Verteidigung des Beschuldigten 2 aus, die beiden Beschuldigten hätten unbestrittenermassen abgesprochen, dass die Beschuldigte 2 mit dem Straf- und Zivilkläger ins Bett liegen solle. Für alles, was danach geschehen sei, habe es aber keine gemeinsame Planung mehr gegeben. Vermutlich habe nicht einmal der Beschuldigte 1 genau gewusst, was er mit dem Straf- und Zivilkläger alles machen werde. Es gebe keine Indizien, welche dafür sprechen würden, dass die Beschuldigte 2 bei der Planung eine tragende Rolle eingenommen hätte.