Es sei unbestritten, dass der Strafund Zivilkläger verlangt habe, dass man ihn freilasse. Die Beschuldigte 2 habe zwar bemerkt, dass der Straf- und Zivilkläger zu diesem Zeitpunkt noch nicht nach Italien habe gehen wollen resp. nicht von den beiden Beschuldigten dorthin habe gefahren werden wollen. Sie sei aber davon ausgegangen, dass sie den Straf- und Zivilkläger schliesslich überzeugt hätten, dass es für ihn das Beste wäre, wenn sie ihn nach Italien zurückbringen würden. Deshalb sei sie zum Auto gegangen und habe dort auf die beiden Herren gewartet.