Auch unten im Restaurant habe der Beschuldigte 1 nicht brutal auf das Opfer eingeschlagen. Der Beschuldigte 1 habe das Opfer über dessen Beziehung zur Beschuldigten 1 ausgefragt und so lange Schläge ausgeteilt, bis das Opfer die Wahrheit gesagt habe. Hinsichtlich der Geschichte mit dem Messer führte die Verteidigung des Beschuldigten 1 sodann aus, die beiden Beschuldigten hätten übereinstimmend ausgesagt, dass das Opfer das Messer selber behändigt habe; das Opfer habe gedroht, sich mit dem Messer etwas anzutun. Diese Angaben seien sehr glaubhaft, zumal sie mit den Feststellungen im IRM-Bericht übereinstimmen würden.