Zu berücksichtigen sei, dass die Auseinandersetzung im Schlafzimmer auf einem Bett stattgefunden habe. Das Verletzungsbild zeige denn auch, dass die Gewalteinwirkung nicht dramatisch gewesen sei. Beispielsweise habe das Opfer keine Gehirnerschütterung erlitten, was darauf hinweise, dass der Beschuldigte 1, ein ehemaliger Boxer, nicht blindlings auf das Opfer eingeschlagen habe. Auch unten im Restaurant habe der Beschuldigte 1 nicht brutal auf das Opfer eingeschlagen.