Zuletzt hat B.________ F.________ an der Schulter festgehalten und aus dem Haus zum Fahrzeug geführt, um ihn gegen seinen Willen an einen anderen Ort zu verbringen. Dies gelang jedoch nicht, weil sich F.________ vor dem Einsteigen in das Fahrzeug losreissen und flüchten konnte. Zuvor hatte C.________ sich zum Fahrzeug begeben und hinten, wo F.________ sitzen sollte, die Kindersicherung eingestellt. Sie war zudem im Begriff, auf dem Führersitz des Autos Platz zu nehmen.