Ebenfalls hat B.________ den eingeschüchterten und verletzten F.________ unter Verabreichung weiterer Schläge zur Vornahme verschiedener Handlungen und zur Auskunftserteilung gezwungen. Namentlich hat er F.________ mehrfach aufgefordert, mit diversen Lappen das Blut vom Boden aufzuwischen, wie ein Hund zu bellen und seine Füsse zu küssen, wobei B.________ die erzwungenen Handlungen teilweise filmte. Zudem hat er F.________ mehrfach aufgefordert, verschiedene Fragen über die Beziehung und die sexuellen Kontakte mit C.________ zu beantworten. Er verlangte ebenso die Aushändigung des Mobiltelefons von F.____