Daraufhin hat B.________ das Schlafzimmer betreten und F.________ zuerst im Schlafzimmer und später im Restaurant des Hauses wiederholt geschlagen und ihm mehrere Faustschläge gegen den Oberkörper und das Gesicht verabreicht. Ebenfalls hat B.________ F.________ gegen den Oberkörper getreten. Durch die verabreichten Tritte und Schläge erlitt F.________ mehrere Rippenbrüche sowie Quetschungen, Prellungen, Schürfungen und Kratzer am ganzen Körper, im Gesicht und am Kopf. Ausserdem hat B.________ F.________ mit einem im Restaurant behändigten Messer Schnittverletzungen zugefügt; dies namentlich an der linken Hand. Ebenfalls hat B._____