In der oberinstanzlichen Verhandlung reichte schliesslich auch die Beschuldigte 2 diverse Unterlagen zu den Akten (Eheschutzentscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 8. April 2015, Vollstreckungsgesuch der Beschuldigten 2 vom 26. November 2015, Entscheid betreffend das Vollstreckungsgesuch des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 5. Januar 2016 und Schlichtungsgesuch der Beschuldigten 2 vom 19. Juni 2020). Zu diesen Beweismitteln kann im Wesentlichen festgehalten werden, dass das Regionalgerichts Berner Jura-Seeland den Ehegatten (dem Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2) mit Eheschutzentscheid vom 8. April 2015 (pag. 902 ff.)