_ vom 30. Juni 2021 sowie drei Lohnabrechnungen der I.________ für die Monate April bis Juni 2021) anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung eingereichten Unterlagen vor. Diese Dokumente belegen dessen Anstellung bei der I.________. In der oberinstanzlichen Verhandlung reichte schliesslich auch die Beschuldigte 2 diverse Unterlagen zu den Akten (Eheschutzentscheid des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 8. April 2015, Vollstreckungsgesuch der Beschuldigten 2 vom 26. November 2015, Entscheid betreffend das Vollstreckungsgesuch des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 5. Januar 2016 und Schlichtungsgesuch der Beschuldigten 2 vom 19. Juni 2020).