Weiter anerkannte sie auch, mit Schlägen gerechnet zu haben, führte sie doch aus: «Ich habe mir vorgestellt, das Schlimmste, was passieren könnte, ist, dass sie sich gegenseitig einmal eine Ohrfeige oder eine Faust geben und danach fertig ist» (pag. 871 Z. 7 ff.). Auf weitere Einzelheiten der oberinstanzlichen Aussagen der beiden Beschuldigten ist – soweit nötig – im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung einzugehen. Zudem wurde auf Antrag der Beschuldigten 2 H.________ als Zeugin einvernommen (pag. 860 ff.). Diese machte Angaben zur Beziehung zwischen den beiden Beschuldigten.