Würde sie der Aufforderung nicht nachkommen, würden sie sie umbringen lassen. Gemäss den Angaben der Auskunftsperson hat das Täterpaar den Straf- und Zivilkläger (F.________) nach Bern gelockt, damit die Beschuldigte 2 (C.________) ihn dort abholen und nach Lobsingen bringen konnte, wo ihr «LAP» (d.h. der Beschuldigte 1) wartete, um diesen verprügeln und so seine «Ehre» retten zu können. Dies weil der Straf- und Zivilkläger mit der Beschuldigten 2 eine Affäre gehabt habe. Der Beschuldigte 1 (B.________) habe Blut auf den Schuhen gehabt (pag. 769; vgl. auch pag. 713).