Verschiedene Journaleinträge betreffen Vorkehren im direkten Umfeld der vorliegend zu beurteilenden Vorwürfen. So lässt sich dem Journaleintrag vom 15. Mai 2019 (recte: 2015) entnehmen, dass sich eine Auskunftsperson bei der Polizei meldete, welche anonym bleiben wollte. Diese habe der Polizei mitgeteilt, dass die beiden Beschuldigten letzte Nacht bei ihr erschienen seien und ihr gesagt hätten, was sie (die Auskunftsperson) gegenüber der Polizei aussagen müsse, sofern sie von den Behörden kontaktiert würde. Würde sie der Aufforderung nicht nachkommen, würden sie sie umbringen lassen.