Dort haben beide Beschuldigten geduscht. Umstritten ist der Ablauf nach dem Auftauchen des Beschuldigten 1 im Schlafzimmer, so insbesondere, wie der Beschuldigte 1 den Straf- und Zivilkläger genau traktierte bzw. ob es zu Tritten und heftigen Faustschlägen gegen den Kopf des Strafund Zivilklägers gekommen ist. Unklar ist sodann, ob der Beschuldigte dem Strafund Zivilkläger mit einem Messer Schnittverletzungen an der Hand zufügte oder ob sich der Straf- und Zivilkläger die Schnittverletzungen an der Hand selbst beigebracht hat. Weiter ist im Beweisverfahren zu klären, ob der Straf- und Zivilkläger gegen seinen Willen sowohl in X._____