Der Straf- und Zivilkläger rannte davon, bevor er ins Fahrzeug stieg. Nachdem er sich zunächst versteckt hatte, machte er sich anschliessend bei einem Haus bemerkbar (pag. 112 Z. 195). Um 05:55 Uhr wurde von einem Anwohner die Polizei verständigt (pag. 11). Die Beschuldigten suchten in der Folge um 06:41 Uhr eine damalige Freundin der Beschuldigten 2 an deren Domizil in Bern auf (pag. 139 Z. 34). Dort haben beide Beschuldigten geduscht.